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Wolfgang Tücks

Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht,
ADAC-Vertragsanwalt

Wolfgang Tücks wurde 1963 in Gerolstein geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und wurde 1994 in Sachsen als Rechtsanwalt zugelassen. Im gleichen Jahr begann auch seine Tätigkeit für die Kanzlei Lenga, Wähling und Partner, im Jahr 2021 umbenannt in Ikert-Tharun Wähling und Partner. Seit 2009 ist Wolfgang Tücks  Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine weiteren Arbeitsschwerpunkte sind Mietrecht und Arbeitsrecht.

Kontakt

Eine Auswahl seiner veröffentlichten Aufsätze

  • Der „leitende Bedienstete“ im Spannungsfeld zwischen Sächsischer Gemeindeordnung und arbeitsrechtlichen Mitbestimmungsrechten des Personalrats (LKV 2002, S. 121)
  • Der Einbau von Solaranlagen als bauliche Modernisierungsmaßnahme gemäß § 554 Abs. 2 BGB (ZMR 2003, 806)
  • Zum rechtzeitigen Zugang einer Betriebskostenabrechnung (WuM 2007, S. 628)
  • Parallelvollstreckung von Fahrverboten (DAR 2010, S. 339)
  • Akteneinsichtsrecht des Sachverständigen (DAR 2011, S. 422)

Und persönlich?

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Wolfgang Tücks ist verheiratet und Vater eines Sohnes. Von 2004 bis 2019 war der Rechtsanwalt auch als Fraktionsvorsitzender und in verschiedenen fachlichen Funktionen im Meißner Stadtrat tätig. Seit 2019 ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum. Thema seines Lehrauftrages ist „Das Recht der Leistungsstörungen”. Komplexe Fragen wie diese Problematik aus dem allgemeinen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches bringt er Studierenden mit der erforderlichen Tiefe und dennoch plastisch-verständlich näher. Neben seiner Arbeit für IWP und der Tätigkeit als Dozent ist Wolfgang Tücks auch Herausgeber juristischer Fachtexte.

 

ADAC Vertragsanwalt

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